Aufgaben und Tätigkeiten
CNC-Fachkraft/NC-Anwendungsfachmann/-frau
CNC-Fachkräfte bzw. NC-Anwendungsfachleute programmieren Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen für die automatisierte (programmgesteuerte) spanende Fertigung, beispielsweise das Drehen und Fräsen von Werkstücken. Dabei setzen sie die Vorgaben aus technischen Zeichnungen in werkstoff- und fertigungsgerechte Funktionsfolgen der Werkzeugmaschine um. Häufig arbeiten sie an besonderen Arbeitsplätzen, die mit der nötigen Simulationssoftware zum Testen der Programme ausgestattet sind. Sie wirken beim Einrichten der Maschinen mit und setzen die Fertigungseinrichtungen in Betrieb. Sie überwachen die Fertigungsschritte und beheben Störungen. Auch in der Arbeitsvorbereitung sind sie tätig. Dabei ermitteln sie Durchlaufzeiten und überprüfen, ob durch den Einsatz von CNC-Programmen Arbeitsabläufe rationeller durchgeführt werden können. Außerdem sorgen sie dafür, dass in der Fertigung jederzeit die erforderlichen Programme abrufbereit sind. Auch im Ein- und Verkauf sowie in der Anleitung von Mitarbeitern sind die CNC-Fachkräfte bzw. NC-Anwendungsfachleute tätig.
Arbeitsbedingungen
CNC-Fachkräfte bzw. NC-Anwendungsfachleute üben vorwiegend Tätigkeiten im Bereich der Programmierung und Einrichtung von CNC-Werkzeugmaschinen aus. Je nach Einsatzbereich können aber auch Servicetätigkeiten (Störungsdienst) sowie planend-organisierende Tätigkeiten (z.B. Arbeitsvorbereitung) zu ihren Aufgaben gehören. Der Arbeitsablauf ist durch schriftliche Aufträge oder mündliche Vorgaben geregelt. Einzelarbeit wechselt dabei mit Arbeiten ab, die im Team - z.B. zusammen mit Ingenieuren und Ingenieurinnen oder Konstrukteuren und Konstrukteurinnen - erledigt werden. Teilweise haben CNC-Fachkräfte und NC-Anwendungsfachleute Kontakt zu Kunden und zu Maschinenherstellern.
Beim Einrichten der Maschinen können die CNC-Fachkräfte bzw. NC-Anwendungsfachleute mit Schmier- und Kühlmitteln sowie mit Spänen in Berührung kommen. Ihre Arbeit üben sie meist im Sitzen oder auch im Stehen, beispielsweise bei der Maschineneinrichtung, aus. Arbeit unter Zeitdruck kann immer wieder auftreten, etwa wenn sie Programmfehler finden und Störungen des Produktionsablaufs ermitteln müssen. In solchen Situationen können Überstunden anfallen. Bei Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur von Maschinen können auch Außendiensteinsätze möglich sein.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
- Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. viele verschiedene numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen für die spanende Fertigung)
- Bildschirmarbeit (an Datenterminals oder PCs)
- Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen
- wechselnde Arbeitsorte (z.B. zur Inbetriebnahme von CNC-Maschinen, nicht selten auch im Ausland)
- Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. bei der Maschineneinrichtung und bei Testläufen)
- Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (je nach Arbeitsgebiet z.B. Schutzbrille und Sicherheitsschuhe)
- Kundenkontakt (bei Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur von Maschinen)
- Termin- und Zeitdruck (z.B. wenn Programmfehler identifiziert und Störungen des Produktionsablaufs ermittelt und behoben werden müssen)
- Überstunden (z.B. wenn Fertigstellungstermine eingehalten werden müssen)
Interessen
- Neigung zum Umgang mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (Maschinen und Fertigungseinrichtungen in der metallverarbeitenden Industrie)
- Neigung zu prüfender und kontrollierender Tätigkeit (Entwickeln und Erproben von Steuerungen für CNC-Werkzeugmaschinen)
- Interesse an Technik (z.B. den Aufbau und die Funktionsweise vieler unterschiedlicher CNC-Maschinen kennen)
- Neigung zu planender und organisierender Tätigkeit (z.B. in der Arbeitsvorbereitung überprüfen, ob durch den Einsatz von CNC-Programmen Arbeitsabläufe rationeller durchgeführt werden können)
- Neigung zu beratender und überzeugender Tätigkeit (z.B. bei der Einweisung des Maschinenbedienpersonals)
Ausbildung
Lernorte
Vorbereitungslehrgänge zur Weiterbildungsprüfung zur CNC-Fachkraft bzw. zum NC-Anwendungsfachmann/zur NC-Anwendungsfachfrau finden in der Regel in den Schulungsräumen der jeweiligen Bildungseinrichtung statt.
Die Teilnehmer/innen besuchen den Unterricht in Teil- oder Vollzeit. Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte erfolgt in der Regel zu Hause.
Neben dem theoretischen Unterricht absolviert man praktische Übungen in Funktionsräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und CNC- bzw. NC-gesteuerten Maschinen.
Die Lehrgänge werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Bei Vollzeitlehrgängen ist unter Umständen auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich.
Ausbildungsdauer
Vorbereitungskurse auf die Weiterbildungsprüfung zur CNC-Fachkraft dauern in Vollzeit mindestens 3 Wochen, in Teilzeit bis zu 1 Jahr.
Vorbereitungslehrgänge auf die Umschulungsprüfung zum NC-Anwendungsfachmann bzw. zur NC-Anwendungsfachfrau werden in Vollzeit durchgeführt und dauern gewöhnlich 2 Jahre.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Die Aufnahmevoraussetzungen der Kammern sind unterschiedlich. Vorausgesetzt wird in der Regel die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf.
Berufliche Vorbildung
Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird i.d.R. vorausgesetzt:
eine bestandene Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf
Für die Umschulung zum NC-Anwendungsfachmann bzw. zur NC-Anwendungsfachfrau wird vorausgesetzt:
eine Ausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf
oder
eine einschlägige, mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit
und
der Besuch einer mindestens 21 Monate dauernden einschlägigen, die Grundfertigkeiten der manuellen und maschinellen Metallbearbeitung umfassenden Vollzeitumschulungsmaßnahme gemäß den Prüfungsanforderungen
Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden.
Rechtliche Regelungen
Die Bestimmungen der einzelnen Kammern können von den oben angegebenen Regelungen abweichen.










