Partner stellen sich vor
bavAIRia e.V. ist mit dem Management der Cluster "Luft- und Raumfahrt" und Satellitennavigation" beauftragt. bavAIRia koordiniert für den Freistaat die bayerischen Aktivitäten in der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Satellitennavigation. Für sämtliche Belange beider Branchen ist bavAIRia nationaler wie internationaler Ansprechpartner. mehr...
Aufgaben und Tätigkeiten
Pilot/in - Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))
Die Durchführung von Beobachtungs- und Rettungsflügen, der Transport von Lasten, aber auch die Personenbeförderung kann zu den Aufgaben von Berufshubschrauberführern und Berufshubschrauberführerinnen gehören.
Ihre Tätigkeit umfasst mehr als den eigentlichen Flug. Vor dem Start informieren sie sich über die Wetterbedingungen, sichten die Flugunterlagen und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Während des Fluges bedienen und überwachen sie die Flug- und Navigationssysteme. In schwierigen Situationen oder bei Störungen reagieren sie schnell und besonnen. Nach der sicheren Landung führen sie ggf. noch organisatorische Tätigkeiten durch, erstellen Berichte, dokumentieren aufgetretene Mängel oder sonstige Besonderheiten während des Fluges und veranlassen die jeweils erforderlichen Wartungsarbeiten. Berufshubschrauberführer/innen müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten. Selbstverständlich benötigen sie die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Lizenz (z.B. für Instrumentenflug oder als Privat- oder Verkehrshubschrauberführer/in).
Arbeitsbedingungen
Den Großteil ihrer Arbeit erledigen sie sitzend im Cockpit eines Hubschraubers. Für einige Aufgaben sind sich auch im Büro, im Flughafengebäude oder im Freien tätig. In der Regel arbeiten sie als Pilot/in oder Co-Pilot/in.
Die Tätigkeiten von Berufshubschrauberführern und -führerinnen können körperlich, aber auch psychisch anstrengend sein. Je nach Bereich haben sie die Verantwortung für die Passagiere und/oder die Fracht. Sie sind stets aufmerksam und konzentriert, auch bei lange andauernden Einsätzen. Immer behalten sie Instrumente, Fluggerät, Wetterbedingungen und den Luftraum im Auge. In Notfällen handeln sie rasch und situationsgerecht, ohne in Hektik zu geraten. Während der Flugvor- und -nachbereitung auf dem Flughafengelände legen sie manchmal weitere Strecken zu Fuß zurück. Luftdruckschwankungen, Lärm, Vibrationen und plötzliche Beschleunigungen machen ihnen nichts aus. Gegen den Lärm tragen sie zuweilen Kopfhörer. Häufig stehen sie in englischer Sprache, der Verkehrssprache der internationalen Luftfahrt, in Sprechfunkkontakt mit den verschiedenen Kontrollzentren, an deren Anweisungen sie sich zu halten haben.
Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzbereiche sind auch die Arbeitszeiten von Berufshubschrauberführern und -führerinnen wechselnd und unregelmäßig. Je nach Beschäftigung arbeiten sie auch in der Nacht, an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen. Ihre Arbeitstage beginnen selten zur gleichen Zeit, manchmal sogar mitten in der Nacht. Auch Übernachtungen fern vom Wohnort oder Flüge ins Ausland sind üblich.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
- Arbeit im Freien (z.B. beim Überwachen von Lade- oder Tankvorgängen)
- Arbeit mit raschen Luftdruckänderungen (wechselnder Kabinendruck bei schnellen Änderungen der Flughöhe)
- Arbeit unter Lärm
- Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Checklisten, Sicht- und Instrumentenflugregeln, Luftfahrtgesetz, Luftverkehrsordnung, Flugbetriebsvorschriften)
- Verantwortung für Personen (Passagiere, Notfallteam, Unfallopfer, Verletzte bei Rettungseinsätzen)
- Verantwortung für Sachwerte (z.B. für das Fluggerät selbst, aber auch für die Start- und Landeumgebungen)
- früher Arbeitsbeginn (je nach Einsatzart auch mitten in der Nacht)
- unregelmäßige Arbeitszeiten (abhängig vom Einsatz)
Interessen
- Neigung zu Präzisionsarbeit (z.B. bei der Steuerung und Navigation)
- Neigung zum Umgang mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Instrumente, Navigationseinrichtungen und Triebwerk des Fluggeräts auf Funktions- und Betriebssicherheit prüfen)
- Neigung zum Umgang mit Daten und Zahlen (z.B. Navigationsdaten, Gewichte und Geschwindigkeiten, Steigung und Flughöhe)
Ausbildung
Lernorte
Berufshubschrauberführer und Berufshubschrauberführerinnen werden an Flug- oder Fliegerschulen der Luftfahrtgesellschaften und -verbände ausgebildet.
Der theoretische Unterricht wird in Unterrichtsräumen der Flugschulen erteilt, die sich in der Regel an Flugplätzen befinden. Absolviert man die Ausbildung als Fernunterricht (in der modularen Ausbildungsform), so lernt man in seiner Freizeit zu Hause und besucht die Schule im Rahmen des ergänzenden Nahunterrichts (üblicherweise in Form von Blockseminaren).
Die praktische Ausbildung erfolgt in Hubschraubern, zum Teil auch in Flugsimulatoren und im Freien. Die Flugschüler/innen fliegen zunächst mit Ausbildern/Ausbilderinnen, später aber auch alleine bzw. im Team (2 bis 3 Personen).
Heimat- und Ausbildungsort sind häufig nicht identisch, denn Flug- oder Fliegerschulen gibt es nicht in allen Städten.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 1 Jahr.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Für die durchgehende Ausbildung ist keine bestimmte berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Bewerber/innen für eine modulare Ausbildung müssen im Besitz einer Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (PPL (H)) sein und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden als Pilot/in von Hubschraubern nachweisen.
Für den Erwerb der Lizenz ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 erforderlich. Unter Umständen ist vor Beginn der Ausbildung die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu beantragen. Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt in der Regel 17 Jahre bzw. zum Erlangen der Lizenz 18 Jahre.










