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Die MTU Aero Engines GmbH ist mit drei deutschen Standorten und weltweit rund 7.500 Mitarbeitern Deutschlands führender Triebwerkshersteller.  Durch weltweite Partnerschaften werden die Spitzenleistungen kontinuierlich ausgebaut. mehr...

Aufgaben und Tätigkeiten

Pilot/in - Verkehrsflugzeugführer/in (ATPL (A))

Verkehrsflugzeugführer und Verkehrsflugzeugführerinnen steuern große Passagier- und Frachtflugzeuge, für die zwei Piloten vorgesehen sind. Eine/r ist dabei verantwortliche/r Pilot/in, der/die andere unterstützt als Co-Pilot/in, beispielsweise bei der Navigation oder beim Funkverkehr. Die Besatzung des Flugzeuges ist dem bzw. der verantwortlichen Piloten/Pilotin unterstellt.

Ihre Tätigkeit umfasst mehr als den eigentlichen Flug. Vor dem Start informieren sie sich über die Wetterbedingungen auf der Flugstrecke, besprechen mit dem oder der Flugdienstberater/in die Flugroute und nehmen alle für den Flug notwendigen Daten und Informationen entgegen. Im Cockpit arbeiten sie gemeinsam mit der Crew die Checkliste für den Test der technischen Einrichtungen und Instrumente ab. Wenn die Kabinenbesatzung meldet, dass alle Passagiere an Bord sind und der Tower die Starterlaubnis erteilt hat, steuern sie das Flugzeug zur Startbahn. Auf dem ganzen Flug, bis sie auf dem Zielflughafen ihre Parkposition erreicht haben, stehen sie in Kontakt mit der Flugsicherung, deren Anweisungen Verkehrsflugzeugführer/innen exakt befolgen, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Selbstverständlich müssen sie ihr Flugzeug bei allen Flugbedingungen sicher fliegen und unter Kontrolle halten können. Bei Problemen reagieren sie schnell und besonnen. Nach der sicheren Landung sind organisatorische Aufgaben zu erledigen, Berichte zu erstellen, Bordbücher zu führen, eventuelle Mängel oder sonstige Besonderheiten während des Fluges zu dokumentieren. Verkehrsflugzeugführer/innen müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten. Für die unterschiedlichen Flugzeugtypen sind außerdem jeweils besondere Berechtigungen erforderlich.

Arbeitsbedingungen

Den Großteil ihrer Arbeit erledigen sie sitzend im Cockpit eines Flugzeugs. Für einige Aufgaben sind sie auch im Büro oder im Freien tätig. Sie arbeiten nie allein: Mit Flugdienstberatern besprechen sie die Flugroute, während des Flugs in großen Passagier- und Frachtflugzeugen hat ein Pilot/eine Pilotin stets einen Co-Piloten/eine Co-Pilotin an der Seite. Auf Flügen arbeiten sie mit Flugingenieuren und -ingenieurinnen und Flugbegleitern und -begleiterinnen zusammen und stehen in ständigem Kontakt mit der Flugsicherung und dem technischen Personal.

Die Tätigkeiten von Verkehrsflugzeugführer/innen können körperlich, aber auch psychisch anstrengend sein. Sie haben die große Verantwortung für die Sicherheit der Besatzung und der Passagiere sowie für die Ladung. Mit diesem Druck müssen sie umgehen können. Sie sind stets konzentriert und aufmerksam, ständig beobachten sie die vielfältigen Anzeigen im Cockpit und reagieren sicher und ohne Zögern, wenn es die Situation erfordert. Sie verfügen über gute Englischkenntnisse, da dies die Verkehrssprache der internationalen Luftfahrt ist. Die geringe Luftfeuchtigkeit in Flugzeugkabinen, Druckschwankungen, extrem unterschiedliche Wetterverhältnisse zwischen Start- und Zielflughafen sowie der Wechsel zwischen den Zeitzonen bei Langstreckenflügen können den Organismus belasten. Vor dem Lärm im Cockpit schützen sie sich mit speziellen Kopfhörern.

Im Flugverkehr sind die Arbeitszeiten vom Flugplan abhängig. Je nach Beschäftigung arbeiten Verkehrsflugzeugführer/innen auch in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Sie müssen - zumindest auf Fernflugrouten - Übernachtungen und Ruhezeiten am Zielort und damit Abwesenheit von ihrem Wohnort einplanen. Im Charterreiseverkehr können saisonale Arbeitszeitschwankungen anfallen. Ihre Arbeitstage beginnen selten zur gleichen Zeit, manchmal sogar mitten in der Nacht.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Navigationseinrichtungen)
  • wechselnde Arbeitsorte (meist im Cockpit, Flugbesprechungen in Büroräumen, Checks und Flugvorbereitungen mit Beladen und Betanken im Freien)
  • Arbeit mit raschen Luftdruckänderungen (wechselnder Kabinendruck)
  • Arbeit unter Lärm
  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Flugbetriebshandbücher und -vorschriften, Wartungspläne und einschlägige Luftverkehrsgesetze und Verordnungen sowie nationale und internationale Bestimmungen der Luftfahrt)
  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. mit Copilot)
  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (Übernachtungen fern vom Wohnort und im Ausland sind auf langen Strecken die Regel.)
  • Verantwortung für Personen (Besatzung und Passagiere)
  • Verantwortung für Sachwerte
  • unregelmäßige Arbeitszeiten (Arbeit je nach Beschäftigung auch in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen.)
  • Termin- und Zeitdruck

Interessen

  • Neigung zum Umgang mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (Systeme im Cockpit ordnungsgemäß und sachgemäß bedienen)
  • Neigung zu planender und organisierender Tätigkeit (z.B. Flugrouten anhand von Flugkarten festlegen, Treibstoffmenge für die Route berechnen)
  • Neigung zu prüfender und kontrollierender Tätigkeit (z.B. Instrumente mit einer Checkliste kontrollieren sowie eine Vielzahl von Anzeigen ständig beobachten, um ggf. auf Änderungen reagieren zu können)
  • Neigung zu Präzisionsarbeit (die vorgesehene Route, Steigegeschwindigkeit und Flughöhe genau einhalten)
  • Neigung zu systematischem Denken und planvollem Vorgehen (z.B. das Flugzeug im Sicht- oder Instrumentenflug zum Ziel bringen)
  • Neigung zum Umgang mit Daten und Zahlen (z.B. Flugzeiten und Treibstoffbedarf berechnen)

Ausbildung

Lernorte

Verkehrsflugzeugführer/innen werden an Verkehrsfliegerschulen und bei Flugunternehmen ausgebildet.

Der theoretische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen im Klassenverband erteilt.

Die praktische Ausbildung erfolgt in Flugzeugen, zum Teil auch in Flugsimulatoren und im Freien. Die Flugschüler/innen fliegen zunächst mit Ausbildern/Ausbilderinnen, später aber auch alleine bzw. im Team (2 bis 3 Personen).

Heimat- und Ausbildungsort sind häufig nicht identisch, denn Bildungseinrichtungen für angehende Verkehrsflugzeugführer und Verkehrsflugzeugführerinnen gibt es nicht in allen Städten.

Ausbildungsdauer

Die so genannte Ausbildung "ab initio" (ohne Vorkenntnisse) als Verkehrsflugzeugführer/in dauert in Vollzeit 15 bis 24 Monate. In Teilzeit muss mit mindestens 20 Monaten gerechnet werden. Die Dauer der Lehrgänge, die aufbauend auf bereits erworbene Pilotenlizenzen in Teilzeit auf die Lizenz als Verkehrsflugzeugführer/in (ATPL) vorbereiten, ist abhängig von der jeweiligen zu Grunde liegenden Lizenz. Mit PPL(A) beispielsweise verkürzt sich die Ausbildung um ca. 3 Monate.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Flugschulen, die durchgehende Ausbildungsgänge für Bewerber/innen ohne fliegerische Vorkenntnisse anbieten, verlangen meist die Hochschulreife. Unabdingbare Voraussetzung für einen Schulungsvertrag ist, dass die Eignungstests (z.B. Berufsgrunduntersuchung) bestanden werden. Für den Erwerb der Lizenz ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 erforderlich.

Bei modularen Lehrgängen, die auf vorangegangenen Flugausbildungen aufbauen, ist kein bestimmter Schulabschluss nötig. Vorausgesetzt werden in diesem Fall die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Lizenzen niedrigerer Stufen sowie entsprechende Flugpraxis. Jedoch ist auch für diese Ausbildungsgänge im Hinblick auf die spätere Berufstätigkeit die Hochschulreife förderlich.

Weitere Voraussetzung sind neben ausreichenden Kenntnissen in Englisch und Naturwissenschaften eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und die Beantragung eines Führungszeugnisses. Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen die Schüler/innen mindestens das 21. Lebensjahr erreicht haben.

Unter Umständen ist vor Beginn der Ausbildung die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu beantragen.